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Neuerdings wird unterschieden
zwischen Funktionsheizen und Belegereifheizen. ( also 2 x Aufheizen )
Aufheizprotokoll
bei Fußbodenheizungen (Achtung bei "nervösen Hölzern": Fragen Sie Ihren
Parkettleger)!
Bei neu eingebauten Fußbodenheizungen sollte unbedingt ein Aufheizprotokoll gemeinsam mit
dem Bauherrn und / oder Heizungsbauer für den Parkettleger geführt werden. Das Aufheizen
des Heizstrichs läßt vor allem ggf. vorhanden Schwachstellen im Estrich sichtbar werden.
Ein solches Protokoll kann etwa so aussehen: (Muster, kein Anspruch auf Vollständigkeit)
Massnahmen-Protokoll/Fußbodenheizung
1.a) Am .............. wurden die Estricharbeiten beendet.
b) Es ist Zement-, Anhydrit-Estrich vorhanden
c) Die Dicke des Estrichs beträgt i.M. .............cm.
2.a) Am ...............wurde die flächenbeheizte Fußbodenkonstruktion mit täglicher
Temeratursteigerung von 5 Grad C in Betrieb genommen
b) Die erreichte max. Vorlauftemperatur betrug 25/30/35/40/45 Grad C .........Grad C
c) Diese maximale Temperatur ist ........ Tage ohne Nachtabsenkung beibehalten worden.
d) Vom............... bis ............. wurde die Vorheizung unterbrochen.
e) Am .............. wurde die Heizung nach der Aufheizphase in Temperaturstufen von
täglich
max. 10 Grad C für die Verlegung des Bodenbelags/Parketts auf 18-15 Grad C gedrosselt.
3. Während des Auf- und Abheizens sind die Räume belüftet und Zugerscheinungen
vermieden worden. (ja/nein)
Die beheizte Fußbodenoberfläche war frei von Baumaterialien und anderen
Überdeckungen/Überstellungen. (ja/nein)
4. Die flächenbeheizte Fußbodenkonstruktion wird für die Verlegung der
Nutzschichten/Beläge hiermit freigegeben
Bestätigungen
für den Bauherrn/Auftraggeber:
..............................................................
Ort/Datum / Unterschrift/Stempel
für den Architekten:
...............................................................
Ort/Datum / Unterschrift/Stempel
für die Heizungsfirma:
...............................................................
Ort/Datum / Unterschrift/Stempel
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