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Exklusiv - Parkett von MFB:
Und die Tristesse am Boden hat ein Ende
Endlich weg vom Alltäglichen...

Wissenswertes über Parkett
Ebenheit

Auch der Parkettleger benötigt gerade bei der vollflächigen Verklebung einen DIN - gerechten Unterboden. Zur Prüfungspflicht des Bodenlegers gehört das Prüfen des Untergrundes auf Ebenheit gemäß DIN 18202 "Maßtoleranzen im Hochbau". Die Abweichung von der Ebenheit wird als Stichmaß zwischen einer Bezugslinie und und einem Tief- bzw. Hochpunkt ermittelt. Daraus ergibt sich ein Höhenunterschied zwischen einem Tiefpunkt und einer Geraden als Verbindung zweier Hochpunkte.
Der Abstand dieser Hochpunkte ist der Meßpunktabstand. Das Messen auf Estrichen geschieht durch Alu-Meßlatte und einem Meßkeil. Die Prüfung einer Fläche kann sich auf einzelne Punkte beschränken. In jeder Lage wird der Abstand zwischen zwei Auflagepunkten und der größte Spalt zwischen Estrichoberfläche und Unterkante der Richtlatte mit dem Meßkeil ermittelt. Unter auskragenden Enden der Richtlatte darf nicht gemessen werden.


Meßpunktabstand in cm: 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Toleranz in mm: 2,0 2,2 2,5 2,6 2,8 3,1 3,3 3,5 3,7 4,0

 

 

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MFB, Friedhelm Beseke
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Fax: 0 21 73 / 7 89 39
E-Mail: info@beseke.de

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