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Auch der Parkettleger
benötigt gerade bei der vollflächigen Verklebung einen DIN -
gerechten Unterboden. Zur Prüfungspflicht des Bodenlegers gehört
das Prüfen des Untergrundes auf Ebenheit gemäß DIN 18202
"Maßtoleranzen im Hochbau". Die Abweichung von der
Ebenheit wird als Stichmaß zwischen einer Bezugslinie und und
einem Tief- bzw. Hochpunkt ermittelt. Daraus ergibt sich ein Höhenunterschied
zwischen einem Tiefpunkt und einer Geraden als Verbindung zweier
Hochpunkte.
Der Abstand dieser Hochpunkte ist der Meßpunktabstand. Das
Messen auf Estrichen geschieht durch Alu-Meßlatte und einem Meßkeil.
Die Prüfung einer Fläche kann sich auf einzelne Punkte beschränken.
In jeder Lage wird der Abstand zwischen zwei Auflagepunkten und
der größte Spalt zwischen Estrichoberfläche und Unterkante
der Richtlatte mit dem Meßkeil ermittelt. Unter auskragenden
Enden der Richtlatte darf nicht gemessen werden.

| Meßpunktabstand
in cm: |
10 |
20 |
30 |
40 |
50 |
60 |
70 |
80 |
90 |
100 |
| Toleranz in
mm: |
2,0 |
2,2 |
2,5 |
2,6 |
2,8 |
3,1 |
3,3 |
3,5 |
3,7 |
4,0 |
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