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Ein gängiger Nachweis von Elektrizität
ist die abstoßende oder anziehende Kraft zwischen zwei ruhenden
Ladungsträgern. Sie üben gegenseitig gleich große elektrische
Kräfte aufeinander aus. Die elektrische Ladung auf beiden
Teilchen kann in Coulomb gemessen werden. Die Kraft zwischen
Teilchen, die die Ladungen q1 und q2 tragen, wird mit dem
Coulombschen Gesetz berechnet: Nach diesem Gesetz verhält sich
die wirkende Kraft proportional zum Produkt der Ladungen,
geteilt durch das Quadrat der sie trennenden Entfernung. Die
Proportionalitätskonstante e wird als Dielektrizitätskonstante
bezeichnet und ist abhängig von dem Medium, das die Ladungen
umgibt (z. B. Luft). Entwickelt wurde das Gesetz durch den
französischen Physiker Charles Augustin de Coulomb. Stoffe, in
denen die Elektronen fest an die Atome gebunden sind, bezeichnet
man auch als Isolatoren, Nichtleiter oder Dielektrika. Glas,
Gummi und trockenes Holz sind Beispiele hierfür. So können
sich auch Bodenbeläge elektrostatisch durch Begehen aufladen:
das Ergebnis der Reibung zweier unterschiedlicher Materialien
aneinander. Leitet ein Bodenbelag den Strom nicht weiter
(ableitfähige Verlegung) kann es zu einer Entladung durch Berührung
(durch den Menschen) kommen, wenn dieser ableitfähiges Materie
- wie etwa eine Türklinke- berührt. Die DIN
54346 teilt die Bodenbeläge in drei Klassen ein: antistatisch,
ableitfähig, besonders ableitfähig, um sie für die
entsprechenden Einsatzbereichen zuzuordnen.
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