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Holzpflaster besteht
aus scharfkantig geschnittenen Klötzen, die einzeln oder in
Verlegeeinheiten geliefert werden. Sie werden so verlegt, daß
eine Hirnholzfläche als Nutzfläche dient. Für das Verarbeiten
gelten folgende Normen:
DIN 68701 Holzpflaster GE für gewerbliche Zwecke
DIN 68702 Holzpflaster RE für Räume in Versammlungsstätten u.ä.
( RE - V ) und
Werkräume ( RE -W )
DIN 18367 VOB Holzpflasterarbeiten
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